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Mit dem Zusammenwachsen der Länder Europas und der Erweiterung der Europäischen Union (EU) fallen Schranken für den Waren- und Personenverkehr, aber auch die Kriminalität. Die EU ist daher bestrebt, das Auslieferungsverfahren zu vereinfachen. Rechtsstaatlichkeit und Individualrechtsschutz dürfen dabei nicht ins Hintertreffen geraten. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin die Prinzipien des anglo-amerikanischen Auslieferungsrechts und stellt sie denen des EU-Haftbefehls sowie des österreichischen und deutschen Umsetzungsgesetzes gegenüber.