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In Zeiten zunehmender Sakularisierung und finanzieller Engpasse insbesondere im Gesund-heitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von auen ausgesetzt. Gleichzeitig soll die "e;Kirchlichkeit"e; im inneren bewahrt werden. Unterdessen hat in den ver-gangenen Jahrzehnten eine verstarkte okumenische Kooperation der Konfessionen stattgefun-den. Was liegt also naher, als die interkonfessionelle Zusammenarbeit zu intensivieren - bis hin zur Schaffung gemeinsamer okumenischer Einrichtungen? In der Literatur bislang kaum diskutiert ist die Frage, wie das Arbeitsrecht solcher okumenischer, d.h. von katholischer Kir-che und den evangelischen Kirchen bzw. ihren Wohlfahrtsorganisationen Caritas und Diako-nie gemeinsam getragenen Einrichtungen, ausgestaltet werden kann. Die Kirchen haben bisher unabhangig voneinander arbeitsrechtliche Ordnungen geschaffen; Regelungen fur den "e;Okumenischen Dienst"e; existieren bis dato nicht. Ausgehend von einem umfassenden Ver-gleich der vorhandenen konfessionellen Regelungen stellt die vorliegende Arbeit verschiedene Modelle zur Ausgestaltung des Arbeitsrechts in okumenischen Einrichtungen vor.