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In der Geschichtsforschung gilt, dass das Geschichtsverstandnis nicht Angelegenheit des Staats, sondern allein Sache der Gesellschaft ist. Verletzt infolgedessen der Staat dieses Prinzip, wenn er historische Fragen durch Expertenkommissionen klaren lasst und diese mit besonderen Privilegien ausstattet? Die aus liberaler Sicht berechtigte Warnung vor staatlichen Engagements in historischen Abklarungen ist bisher vor allem aus grundsatzlichen Rechts-uberlegungen abgehandelt worden. Dieses Buch behandelt die Problematik am konkreten Fall der Bergier-Kommission (eigentlich: Unabhangige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg UEK) im Licht ihres realen politischen Kontexts ab. Die Abklarungen von Georg Kreis fuhren zu folgenden Befunden: Die Schaffung der UEK geschah nicht in der Absicht, eine bestimmte Staatswahrheit zu etablieren, und sie hatte auch nicht eine solche Wirkung. Die Arbeiten der vom Staat eingesetzten Kommission genossen wohl vorubergehend eine grossere Aufmerksamkeit, sie etablierten aber kein neues Geschichtsbild, sondern beforderten lediglich den ohnehin laufenden Wandel im Gefuge konkurrierender Geschichtsbilder.