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Ein wesentlicher Berührungspunkt zwischen dem Urheberrecht und dem Arbeitsrecht ergibt sich aus der Entstehung von urheberrechtlich schutzfähigen Werken im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse. Das hierbei entstehende Spektrum von Problemen wird in der vorliegenden Untersuchung hinsichtlich des Umfanges der Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten des Arbeitgebers und der im Zusammenhang damit entstehenden Vergütungspflichten erötert. Aufgrund des hohen Stellenwertes, der heute der Erstellung von Computerprogrammen im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse zukommt, nimmt der Autor seine Untersuchungen am Beispiel des in einem Arbeitsverhältnis stehenden Programmierers vor.