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Die SRM-Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist die zweite Säule im Konzept der Europäischen Bankenunion und gilt auch für die öffentlich-rechtlich organisierten Sparkassen in Deutschland. Das Abwicklungsrecht wirkt sich bereits vor einer Verschlechterung der Finanzlage auf den normalen Geschäftsbetrieb einer Sparkassen aus. Die in einer Ausfallsituation zur Verfügung stehenden Abwicklungsstrategien und die anderen Sanierungsoptionen für eine Sparkasse bilden den zentralen Untersuchungsgegenstand. Insbesondere bei dem innovativen Abwicklungsinstrument der Gläubigerbeteiligung, dem sog. Bail-in-Instrument, geraten die Ausgestaltung der Abwicklung nach der SRM-Verordnung und das herkömmliche Recht der kommunalen Sparkassen in einen grundlegenden Konflikt.