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Die Dritte und Sechste gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Verschmelzungs- und Spaltungsrichtlinie) gelten als Basisrechtsakte im europäischen Recht der Strukturmaßnahmen. Das aufgrund dieser beiden Richtlinien harmonisierte Recht kommt nicht nur bei der nationalen Verschmelzung und Spaltung zum Tragen. Es dient auch als Ausgangspunkt für weitere Strukturmaßnahmen, so die internationale Verschmelzung und die Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Die Arbeit untersucht für die Rechtsordnungen in Deutschland, Frankreich, Belgien und Großbritannien sowohl durch die Verschmelzungs- und Spaltungsrichtlinie harmonisierte als auch darüber hinausgehende Aktionärsrechte bei der nationalen Verschmelzung und Spaltung.