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Der Autor behandelt die Beurteilung der "aktiven" Sterbehilfe aus verfassungsrechtlicher Sicht. Die einschlägigen Argumente werden verfassungsrechtlich, das heißt grundrechtlich eingefangen und systematisch verarbeitet. Durch eine konsequente Analyse des Lebensrechtes (Art. 2 II GG) aus der Autonomieperspektive des Art. 1 I GG soll eine konsistente Interpretation des Lebensschutzes jenseits der Alternative von Heiligkeit des Lebens versus Interessenschutz vorgestellt werden.§Eingehend behandelt werden auch bislang wenig erörterte Fallkonstellationen der aktiven Sterbehilfe: Patientenverfügung, Früheuthanasie, aktive Sterbehilfe bei Kindern und "Hirntoten". Letztlich besitzt der Gesetzgeber bei der Pönalisierung wie bei der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einen Einschätzungs-, Gestaltungs- und Abwägungsspielraum, um den Konflikt zwischen seiner Verpflichtung zum effektiven Lebensschutz und dem Recht auf bioethische Selbstbestimmung über das eigene Leben und Sterben (Art. 2 II i.V.m. Art. 1 I GG) aufzulösen. Strikt einzuhaltende Grenzen und die hohen Anforderungen an den gesetzgeberischen Lebensschutz werden aufgezeigt.