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Das Altlastenrecht der neuen Bundesländer weist gegenüber dem der Altbundesländer Besonderheiten auf, die im wesentlichen darauf beruhen, daß die Altlasten überwiegend in einer Zeit entstanden sind, als die DDR noch existierte. In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob das rechtsstaatliche sog. Rüchwirkungsverbot eine Berücksichtigung dieses Umstandes gebietet und welche Konsequenzen daraus für das Altlastenrecht der neuen Bundesländer zu ziehen sind. Angesprochen werden dabei unter anderem die Legalisierungswirkungen von DDR-Genehmigungen sowie die Bedeutung der damals bestehenden Haftungsausschlüsse im Zivilrecht der DDR für Umweltschäden. Des weiteren werden die altlastenrelevanten Gesetze des Bundes und der neuen Bundesländer dargestellt und die Reichweite der Zustandsverantwortlichkeit der Treuhandanstalt untersucht.