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In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Personen, die aus gesundheitlichen Gründen als nicht erwerbsfähig klassifiziert werden, angewachsen. Vor diesem Hintergrund entstanden neue betriebliche und sozialstaatliche Eingliederungsmassnahmen. So werden Personen in Grossunternehmen nach Krankheit oder Unfall derzeit oftmals von Case Manager*innen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz begleitet. Ergänzend dazu leisten Eingliederungsberater*innen der Invalidenversicherung (IV) beim Arbeitsplatzerhalt Unterstützung. Gegenüber beiden Institutionen besteht anfänglich ein Misstrauen auf Seiten der Betroffenen. Während sich dieses Misstrauen gegenüber dem betrieblichen Case Management in der Regel rasch auflöst, ist die IV in den Augen der einzugliedernden Menschen eine Rentenversicherung, was Angst auslöst. Auch bei erfolgreichem Arbeitsplatzerhalt hinterlassen die Eingliederungsmassnahmen Spuren im Selbst der betroffenen Personen. Die qualitative Interviewstudie zeigt auf, inwiefern betriebliche und sozialstaatliche Massnahmen Anpassungen bei den einzugliedernden Personen erzwingen und welche Handlungsstrategien die Betroffenen entwickeln, um diese Anpassungsleistungen zu verkraften.