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Menschenopfer sind von vielen antiken Kulturen bekannt und könnten als Ursprung der Todesstrafe Eingang in das römische Strafrecht gefunden haben. Spätestens mit seinem Aufstieg zur Weltmacht mußte sich Rom mit Menschenopferkulturen im eigenen Reich auseinandersetzen. Die Arbeit untersucht die Funktion des Strafrechts auf dem von der römischen Rechtsordnung beschrittenen Weg. Sie vergleicht die einzelnen Provinzen miteinander und stellt indigenes Recht dem Reichsrecht gegenüber. Dabei werden sowohl regionale Unterschiede als auch Entwicklungstendenzen über die Jahrhunderte der Kaiserzeit hinweg gezeichnet.