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Im rechtsstaatlichen Transformationsprozeß in Osteuropa hat die Verfassungsgerichtsbarkeit nach deutschem Muster eine oft zentrale Rolle gespielt. Besonders dramatisch war die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Rußland. Die Arbeit beschreibt, analysiert und bewertet zunächst die Entwicklung und Tätigkeit des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation in seiner ersten Phase von 1991 bis zu der von Präsident El'cin 1993 erzwungenen vorübergehenden Einstellung seiner Tätigkeit. Im Anschluß hierzu stellt der Autor die Entwicklung bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit des Verfassungsgerichtes im März 1995 dar und erläutert vergleichend die von der Erfahrung der ersten Jahre geprägten geänderten Rechtsgrundlagen des personell teilweise erneuerten Gerichtes.