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Die Verfassung des Saarlandes ist am 15. Dezember 1997 fünfzig Jahre alt geworden. Sie ist damit eine derjenigen Verfassungen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes beschlossen wurden, und sie weist - wie vergleichbare Landesverfassungen - etliche Vorschriften zum Schutz und zur Förderung von Arbeitnehmerinteressen auf: vom Recht auf Arbeit über die Gewährleistung der Arbeitsgerichtsbarkeit, Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen und zum Anspruch auf bezahlte Feiertage und bezahlten Urlaub bis hin zur Existenzgarantie von Betriebsräten und der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen durch die Arbeitskammer. Freilich sind derartige Regelungen vielfach schon durch Bundesrecht getroffen, so daß sich die Frage stellt, ob die landesverfassungsrechtlichen Normen insoweit noch ihre Existenzberechtigung besitzen. Darüber hinaus hat der Landtag des Saarlandes im Jahre 1996 einstimmig eine Enqu