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Kunst und Recht sind nicht unvereinbare Gegensätze. Auch bei Künstlern hat das Recht die Aufgabe, die Lebens- und Schaffensgrundlage des einzelnen zu schützen. Dies gilt insbesondere, wenn sie - wie die meisten Orchestermusiker - ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer ausüben. Andererseits können sich die Orchesterträger als Arbeitgeber auf die grundgesetzlich gewährleistete Kunstfreiheit berufen. In diesem Spannungsfeld müssen bei der Anwendung arbeitsrechtlicher Normen die Besonderheiten der künstlerischen Betätigung eines Orchestermusikers berücksichtigt werden. Diese Studie stellt die Ausgestaltung der Tätigkeit von Orchestermusikern durch Tarifvertrag und Gesetz dar und unterzieht sie anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer kritischen Würdigung.