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Für Personalverantwortliche ist es notwendig, wenigstens in groben Zügen über den gegenwärtigen Stand der Rechtslage informiert zu sein und ein Gefühl für die Schwierigkeiten zu erhalten, die sich bei einem Betriebsübergang ergeben. Da Paragraph 613a BGB europarechtlicher Herkunft ist bzw. auf den sog. Betriebsübergangsrichtlinien beruht, wird der EuGH-Rechtsprechung in diesem Bereich große Bedeutung beigemessen; nur Kenntnisse in der nationalen Rechtsprechung des BAG genügen nicht. Aus diesem Grund gilt das Augenemerk der Autorin den Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse sowohl aus deutscher als auch europarechtlicher Sicht.