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Der bundesstaatliche Finanzausgleich geht von der Fiktion eines gleichen Bedarfs je Einwohner aus. Die empirische Analyse zeigt aber, dass bundesgesetzliche Vorschriften und andere Verpflichtungen, auf die die Landespolitik keinen Einfluss hat, zu deutlich unterschiedlichen Lasten führen. Diese vor allem sozialpolitischen Lasten fallen in den finanzschwachen Ländern deutlich höher aus als in den finanzstarken. Die Finanzkraftunterschiede werden durch die extern verursachten Belastungen zu Lasten der finanzschwachen Länder erhöht. Ihnen bleiben weniger Mittel für originäre Landesaufgaben - in der Folge sind sie gezwungen, sich zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben in einem höheren Maß zu verschulden. Der Zirkel aus unterdurchschnittlichen Einahmen und höheren extern verursachten Lasten führt zu weniger zukunftsorientierten Ausgaben, aber zu höheren Zinsbelastungen. Verschärft wird die Problemlage in den Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit durch einen dauerhaften Bevölkerungsverlust. Eine negative demografische Dynamik schlägt sich unmittelbar in niedrigeren Ansprüchen im Länderfinanzausgleich und damit geringeren Einnahmen nieder, die Lasten nehmen dem gegenüber jedoch nicht oder nur sehr langsam ab. Aus einer solchen Situation kann sich ein Land wie Bremen, an dessen Daten die Problematik beispielhaft aufgezeigt wird, nicht mehr selbst befreien.