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Grundlegende Fragen des Akteneinsichtsrechts nach 147 StPO, wie die Berechtigung zur Ausübung, der Gegenstand, die zeitliche Dimension, die Beschränkungsmöglichkeiten sowie der Rechtsschutz bei verweigerter Akteneinsicht, sind nach wie vor ungeklärt. Diese und weitere Probleme des Akteneinsichtsrechts hat der Verfasser untersucht. Er zeigt dabei die Konsequenzen auf, die sich aus der Funktion des Akteneinsichtsrechts in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergeben. So gelangt er unter anderem zu dem Ergebnis, daß 147 StPO im Wege der verfassungskonformen Auslegung dahingehend zu interpretieren ist, daß der Beschuldigte sein Recht auf Akteneinsicht in eigener Person ausüben kann, und zwar in Form eines Anspruchs auf Überlassung einer Aktenkopie.