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Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über wichtige Technische Regeln informierenArbeitgeber sind laut Sozialgesetzbuch VII dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern wichtige Verordnungen und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in der aktuellen Fassung zugänglich zu machen. Auch Solo-Selbständige müssen die UVV einhalten. Ergänzend sollten auf Baustellen die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beachtet werden, denn sie bieten Schutz bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde.Mit diesem praktischen Aushangbuch kommen Arbeitgeber und Selbständige ihrer Pflicht einfach und schnell nach und schützen sich vor Beanstandungen bei behördlichen Kontrollen. Die ausgewählten UVV und technischen Regeln sind dabei speziell auf die Erfordernisse von Baustellen abgestimmt.