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Die Besonderheiten der internationalen Besteuerung führen dazu, dass die Gestaltung der Organisationsstruktur einer deutschen internationalen Unternehmung in hohem Masse steuersensibel ist. Die Höhe der Steuerbelastung von Auslandsbeteiligungen ist von folgenden Merkmalen abhängig, die die Beteiligungsstruktur einer Unternehmung betreffen: Die Rechtsform von Spitzen-, Zwischen- und Grundeinheiten, die Höhe, mit der die deutsche Spitzeneinheit an einer ausländischen Tochtergesellschaft beteiligt ist, sowie die Anzahl der Beteiligungsstufen ausländischer Gesellschaften. Die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen werden im Rahmen der steuerlichen Planung der Beteiligungsstruktur erörtert. Über die genannten Gestaltungselemente hinaus haben die von einer ausländischen Grund- oder Zwischeneinheit ausgeübten Sachziele entscheidende steuerliche Bedeutung. Die daraus resultierenden Probleme werden im Rahmen der steuerlichen Sachzielplanung erörtert.