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|| HINTERGRUND || Seit 1. Jänner 2008 gilt in Österreich das E-GovG, das behördliche Webseiten dazu verpflichtet, die Informationen im Netz barrierefrei anzubieten. Als barrierefrei gelten jene Webseiten, die nach den WAI-Richtlinien in der aktuellen Fassung, derzeit WCAG 2.0, mindestens Level A erfüllen. Untersucht wurden Webauftritte von Behörden, wobei ausschließlich Seiten aus Oberösterreich ausgewählt wurden. || ERGEBNISSE || Bei der manuellen Evaluierung der ausgewählten 32 Webseiten wurden je 51 Punkte überprüft. Zur Reihung nach Barrierefreiheit der Internetauftritte wurden die Kriterien gewichtet und der Erfüllungsgrad bestimmt. Dieser lag zwischen 81% und 26%. Von den evaluierten Seiten erreichten lediglich vier die Gesamtnote "Gut". || FAZIT || Das Ergebnis ist äußerst unbefriedigend, lässt jedoch an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Von 32 Seiten erfüllte keine einzige die geforderten Mindestkriterien.