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Die Arbeit befasst sich erstmals mit der rechtlichen Beurteilung der in der Praxis sehr häufig angewandten Managementmethode Benchmarking. Nach einer wirtschaftswissenschaftlichen Einführung werden die Rechte und Pflichten der beteiligten Unternehmen bestimmt und unterschiedlichsten BGB-Vertragstypen zugeordnet. Um der Praxisnähe des Themas gerecht zu werden, wurde u.a. der den Parteien obliegenden Geheimhaltungspflicht sowie dem Leistungsstörungsrecht besondere Beachtung geschenkt. Der zweite Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Analyse der außerordentlich komplexen kartellrechtlichen Implikationen, die mit dem im Rahmen des Benchmarking stattfindenden Austauschs von Daten und Know-How einhergehen. Dabei werden praxisrelevante Richtlinien entwickelt, bei deren Einhaltung Benchmarking-Studien aus Sicht des deutschen und europäischen Kartellrechts unbedenklich sind.