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Das Rechtsinstitut des betrieblichen Sozialplanes wird verschiedentlich als die wichtigste neue Bestimmung des Betriebsverfassungs- gesetzes von 1972 bezeichnet. Zudem wird vielerorts mit dieser Mitbe- stimmungsregelung die Erwartung verbunden, Rationalisierungslasten und beschäftigungspolitische Risiken gleichmässiger zu verteilen. Solche Ansprüche werden in der vorliegenden, interdisziplinär ange- legten Untersuchung vor dem Hintergrund jüngster Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit rechtlichen Voraussetzungen und ökonomischen Bedingungen konfrontiert, unter denen Sozialpläne aufgestellt werden. In Anbetracht klar zu tage tretender Schwächen des Gesetzestextes und seiner praktischen Umsetzung werden Fortent- wicklungsansätze diskutiert, die sich an dem österreichischen und englischen Arbeitsrecht orientieren.