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Entscheidet sich eine Kommune für eine Neuvergabe der Stromnetzkonzession, dann ist das Verteilnetz vom Alt- an den Neu-Konzessionär zu übereignen. Welche Vergütung der Neu-Konzessionär für das übergehende Verteilnetz zu entrichten hat, ist jedoch rechtlich höchst umstritten. Vor diesem Hintergrund untersucht Jens Meier die Auswirkungen rechtlicher Gesetzesnormauslegungen auf die Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens für Energieverteilnetze. Der Autor zeigt dabei auf, unter welchen Prämissen vom Konzept des objektivierten Ertragswerts abgewichen werden sollte, um ein normzweckadäquates Bewertungsergebnis sicherzustellen. Neben einer Veränderung der Bewertungsperspektive wird hierbei auch der Einbezug erwerbertypspezifischer Synergien diskutiert.§