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Zum Werk Das Bundesmeldegesetz harmonisiert das zuvor in den Bundesländern geregelte Melderecht. Geschaffen wurde eine bundesweit einheitliche Regelung, die wichtige Neuerungen mit sich bringt: - Melderegisterauskünfte für den Adresshandel sind nur noch mit Einwilligung der Person möglich. - Sicherheitsbehörden erhalten rund um die Uhr einen Online-Zugriff auf die Meldedaten. - Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt. Vorteile auf einen Blick - Seit Inkrafttreten ergangene Gesetzesänderungen, insbesondere durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und das Datenaustauschverbesserungsgesetz werden berücksichtigt - umfassende Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur - verfasst von Experten aus Wissenschaft und Praxis Zielgruppe Für Juristen in Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Landesämtern für Datenschutz, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwälte.