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Macht ein Dienstleister im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabe einen Fehler, ist nicht selten unaufklärbar, ob ein in der Folge von seinem Vertragspartner erlittener Schaden ursächlich mit diesem verknüpft ist - vielleicht wäre der Prozeß oder der Kampf gegen die Krankheit auch ohne den Fehler des Anwalts oder Arztes verloren gewesen. Verlangt der Vertragspartner Schadenersatz, kommt es in Deutschland zu einer "Alles-oder-nichts"-Lösung: Er gewinnt oder verliert voll, je nachdem, ob die Beweislast für die Kausalität ihm oder seinem Gegner aufgebürdet wird. Unter Berücksichtigung der Diskussion in anderen Ländern entwickelt Gerald Mäsch ein einheitliches materielles Gegenkonzept der Haftung bereits für den Verlust der Chance auf ein besseres Ergebnis und entfaltet es in seinen Einzelheiten.