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Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte machen in Deutschland weit mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens aller Beschaffungsmaßnahmen aus und gehören zum Alltag von Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften und anderen Verwaltungsträgern. Besondere Aktualität gewinnt das Thema durch zwei richtungsweisende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, denen zufolge sich der Staat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von anderen Marktteilnehmern nicht grundlegend unterscheidet. Aus Sicht der Rechtsprechung dürfte die Behandlung von Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte damit in den Grundzügen geklärt sein. Allerdings zeigt die in den letzten Jahren kontrovers geführte Diskussion, dass die getroffenen Entscheidungen auch anders hätten ausfallen können. Der Autor vertritt die These, dass die Auftragsvergabe durch den Staat eine originär öffentlich-rechtliche Tätigkeit darstellt und durch ein - erweitertes - Verständnis des Verwaltungsrechtsverhältnisses erfasst werden kann. Diese Position beruht in erster Linie auf verfassungsrechtlichen Grundsätzen, nicht zuletzt der Grundrechtsbindung sämtlichen Staatshandelns.