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Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes hat der Gesetzgeber die Erwartung verbunden, eine grundlegende Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Als Paradigmenwechsel staatlicher Sozialpolitik kann die längst überfällige Herauslösung des Eingliederungsrechts aus der Sozialhilfe betrachtet werden. Die Umsetzung zentraler Reformelemente bleibt indes den Bundesländern vorbehalten und gestaltet sich demensprechend vielschichtig. Die vorliegende Publikation will dieser Heterogenität Rechnung tragen und fragt nach dem Stand der Umsetzung des BTHG aus Sicht des Bundes, der Länder und Kommunen. Zentral ist ebenfalls die Einschätzung von Menschen mit Behinderungen.