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Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Südkorea sind eng. Korea ist nach der Volksrepublik China und Japan der drittwichtigste Absatzmarkt in Asien. Aus der zunehmenden Verflechtung der Wirtschaftsbeziehungen folgt die Gefahr internationaler Doppelbesteuerungen, die sich als Hemmnis im internationalen Wirtschaftsverkehr erweisen können. Die Notwendigkeit der Vermeidung folgt gleichsam einem «Gebot wirtschaftlicher Vernunft». In diesem Zusammenhang ist die Unterzeichnung des neuen DBA zwischen Deutschland und Korea am 10. März 2000 in Berlin zu sehen. Die Arbeit stellt die Frage der Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit des DBA-Korea vom 10. März 2000 als bilateraler Maßnahme zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Der Geltungsbereich des Abkommens findet ebenso Erörterung wie die Abgrenzung der Steueransprüche zwischen beiden Staaten und auch dessen verfahrensrechtliche Bestimmungen. Die Arbeit zeigt die besondere Bedeutung des DBA-Korea vom 10. März 2000 - insbesondere im Vergleich zum vorangegangenen DBA-Korea von 1976 - für den deutsch-koreanischen Wirtschaftsverkehr auf.