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Die Arbeit untersucht, welche Maßnahmen Bayern gegen das seit dem 17. Jahrhundert massenhaft auftretende Ehrenduell unternahm. Dabei zeigt sich ein doppelter Ansatz des staatlichen Vorgehens. Einerseits versuchte man, Duelle repressiv mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Das geschah anfangs durch äußerst strenge, im 19. Jahrhundert dann deutlich mildere bzw. privilegierende Strafvorschriften. Zum anderen sollte durch die Einführung von Ehrengerichten ein präventives Wirken gegen potentielle Duellanten ermöglicht werden. Die Arbeit analysiert die gerade in Bayern sehr eingehenden und noch nicht näher untersuchten Bestrebungen zur Schaffung solcher Schiedsinstanzen.