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Italien hat sich am 10. Oktober 1990 als letztes Land der Europäischen Gemeinschaft ein Kartellgesetz gegeben. Angesichts eines immer enger zusammenwachsenden europäischen Marktes und der gestiegenen Bedeutung des EG-Kartellrechts stellte sich dabei das auch für die anderen EG-Mitgliedsstaaten immer wichtiger werdende Problem, nationales mit europäischem Kartellrecht zu harmonisieren. Das italienische Gesetz entscheidet sich für eine weitgehende Übernahme der Formulierungen von Art. 85/86 EWG-Vertrag und der neuen europäischen Fusionskontrollverordnung ins nationale Recht. Andererseits verbleiben doch bedeutsame Unterschiede zum EG-Kartellrecht. Ziel der Arbeit ist es, vor allem diese Unterschiede herauszuarbeiten und dabei die wettbewerbspolitischen Vorstellungen zu analysieren, die dem Gesetz zugrundeliegen und die für die praktische Anwendung des Gesetzes von großer Bedeutung sein werden.