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Nachdem kollisionsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit internationalen Wertpapiertransaktionen lange Zeit keine besondere Beachtung geschenkt worden war, haben sich in jüngster Zeit sowohl die Europäische Union als auch die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht intensiv mit dieser Thematik befasst. Gemeinsamer Nenner der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen und des von der Haager Konferenz am 13.12.2002 angenommenen Übereinkommens über das auf bestimmte Rechte in Bezug auf Intermediär-verwahrte Wertpapiere anzuwendende Recht ist die Ablösung der lex cartae sitae durch Anknüpfungen, die das Depotkonto und die darauf verbuchten Rechte in den Mittelpunkt stellen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, diese Regelungen sowie den auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben beruhenden Paragraphen 17a des deutschen Depotgesetzes zu bewerten sowie eine eigene Anknüpfung zu entwickeln. Schwerpunkte der Arbeit sind die Auswirkungen des Europarechts und der Regelungen des HWpÜ auf das deutsche Recht und das Zusammenspiel kollisionsrechtlicher Vorschriften mit dem materiellen Recht.