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Schon das Halten einer Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Gesellschaft kann als beherrschende Stellung auf nationaler und europäischer Ebene zu Haftungsrisiken für Verfehlungen der Tochtergesellschaft führen. Eingriffs- und Leitungsmöglichkeiten sind jedoch begrenzt. Die Arbeit beleuchtet einzelne Rechtsordnungen bezüglich ihres Umgangs mit dem Konzern und erarbeitet daraus regelungsbedürftige Punkte. Auf dieser Basis wird ein Regelungsvorschlag gemacht, der die Risiken wieder mit den Möglichkeiten der Konzernierung in Einklang zu bringen vermag.