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Die Niederlande als Heimatstaat der Haager Konferenz sind äußerst engagiert bei der Entwicklung international-privatrechtlicher Staatsverträge. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland verfügt das Königreich der Niederlande bislang jedoch nicht über eine abschließende Kodifikation seines Internationalen Privatrechts. Um dieses Ziel in der Zukunft zu erreichen, haben die Niederlande einen besonderen Weg eingeschlagen. Zunächst werden die verschiedenen Einzelbereiche dieser Rechtsmaterie nacheinander in unterschiedlichen Teilkollisionsgesetzen zu regeln versucht. Den Abschluß der gesetzgeberischen Aktivitäten soll schließlich eine Gesamtkodifikation unter Zusammenfügung der einzelnen Bausteine bilden. Ziel dieser Arbeit ist, einen Einblick in das Internationale Privatrecht unseres Nachbarlandes zu geben. Dargestellt und bewertet werden sollen Kollisionsnormen aus verschiedenen Bereichen sowie die noch nicht abgeschlossene Entwicklung.