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Eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen werden meist für längere Zeit gewährt. In diesem Zeitraum sind die Verhältnisse des Unternehmens ständigen Änderungen unterworfen. Daher stellt sich die Frage, welche Auswirkungen nachträgliche Veränderungen in den Tatbestandsvoraussetzungen eigenkapitalersetzender Gesellschafterleistungen auf den Fortbestand der Eigenschaft als funktionales Eigenkapital und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen haben. Diese Frage kann nur beantwortet werden, wenn Tatbestand und Rechtsfolgen der Umwandlung von Fremdkapital in funktionales Eigenkapital feststehen. Da jedoch das Recht der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen auch in seinen Grundlagen immer noch stark umstritten ist, erbringt diese Arbeit zugleich einen Beitrag zur Herausarbeitung eines allgemeinen Rechtsinstitutes eigenkapitalersetzender Gesellschafterleistungen.