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Der ständige Fortschritt in der Medizin hat das Recht der klinischen Versuche am Menschen besonders wichtig werden lassen. In Deutschland ist ein Teilgebiet, nämlich die klinische Erprobung von Arzneimitteln seit 1978 geregelt worden. Vorbildlich und von grossem Einfluss auf das deutsche Recht sind die internationalen Dokumente, insbesondere die Revidierte Deklaration von Helsinki von 1975 und das amerikanische Recht. In den Vereinigten Staaten von Amerika wird, anders als in Deutschland, nicht die Versorgung von möglicherweise geschädigten Patienten oder Probanden in den Vordergrund gestellt. Vielmehr ist durch Richtlinien angeordnet, dass alle Versuche am Menschen vorweg einem Nachprüfungsausschuss vorzulegen sind, der sie nach bestimmten vom Nationalen Gesundheitsinstitut veröffentlichten Richtlinien zu prüfen und zu genehmigen hat.