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Welche Rechtsfolgen lösen die Vertragsaufhebung und die Unmöglichkeit der Rückgabe der empfangenen Leistung im UN-Kaufrecht aus? Michael Sonnentag trifft die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche des Verkäufers und des Käufers für die Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware in unversehrtem Zustand aufgrund einer Interessenabwägung. Maßgebende Kriterien für diese Abwägung sind die Verantwortlichkeit für die Vertragsaufhebung, das Interesse des Käufers am Gebrauch der Ware, die Sachherrschaft über die Ware sowie das Interesse des Rückgewährgläubigers am Rückerhalt der erbrachten Leistung in unversehrtem Zustand in Natur oder zumindest dem Werte nach sind essentiell. Michael Sonnentag beschränkt sich nicht auf die Klärung der Probleme im geltenden Recht, sondern unterbreitet auch Vorschläge zur Lösung dieser Fragen in einem künftigen europäischen Vertragsrecht.