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Im Rahmen der Weiterentwicklung des Telekommunikationsrechts wird sowohl die Aufrechterhaltung der sektorspezifischen Regulierung als auch der Übergang in das allgemeine Kartellrecht diskutiert. Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Die Schwierigkeit besteht aufgrund der sich unterschiedlich schnell entwickelnden Telekommunikationsmärkte darin einen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Belange der Marktteilnehmer berücksichtigt und den Behörden effektive Instrumente an die Hand gibt. Die Arbeit bewertet vor diesem Hintergrund die Sanktionsinstrumente der besonderen Missbrauchsaufsicht und der Vorteilsabschöpfung.