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Entstehen auf Seiten Privater Schäden, weil ein Mitgliedstaat gegen europäisches Recht verstoßen hat, stellt sich die Frage nach einer Haftung dieses Staates. Der EuGH hat in zahlreichen Entscheidungen das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts entwickelt, um einen effektiven Rechtsschutz bei Verstößen der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten. Das Richterrecht des EuGH bildet mangels Kodifikation auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon den alleinigen Maßstab für die Haftung der Mitgliedstaaten. Daniel Tietjen erfasst die relevanten Urteile und unterzieht sie einer systematischen Analyse. Während sich viele Entscheidungen in einer punktuellen Rechtsfortbildung erschöpfen, kommt anderen eine grundlegende Bedeutung zu. Zu nennen sind insbesondere die Urteile "Francovich u. a.", "Brasserie du P