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Finanzierungsformen, die auf der Abtretung von Forderungen basieren, sind in Deutschland weit weniger verbreitet als in den USA. Dies widerspricht den heutigen Bedürfnissen insbesondere mittelständischer Unternehmen. So trägt gerade das Factoring zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Außenständen bei. Der gesamtwirtschaftliche Gewinn der damit verbundenen Liquiditätserhöhung dringt in Deutschland nur langsam in das Bewußtsein der Betroffenen. Mit Einführung des § 354 a HGB im Jahr 1994 wurde ein Schritt in die richtige Richtung unternommen. Ausgeprägter ist diese Richtung bereits im amerikanischen Uniform Commercial Code und im UNIDROIT-Abkommen zum internationalen Factoring. Der detaillierte und kritische Vergleich mit diesen Regelungen kann dem deutschen Recht neue Impulse geben. Die Arbeit soll dazu anregen, die gegenläufigen Interessen neu zu bewerten und die bisherige Schwerpunktsetzung zu überdenken.