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Die Arbeit befaßt sich mit dem Abschiebungsschutz bei drohender Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder der Todesstrafe (Refoulementverbot). In der europäischen Staatenpraxis werden durch restriktive nationale Fremdengesetze immer mehr Personen von der Asylgewährung ausgeschlossen. Um Fremde wenigstens vor der Gefahr willkürlicher Abschiebung zu bewahren, nimmt der Abschiebungsschutz von Flüchtlingen immer mehr an Bedeutung zu. Die Arbeit untersucht die verbindlichen Normen und die Rechtsprechung zum Abschiebungsschutz und zum Schutz vor Folter. Dabei zeigt sich, daß staatliche Abschiebungen nur nach den international verbindlichen Standards vorgenommen werden dürfen. Der Autor zeigt Verfassungswidrigkeiten des österreichischen Fremdenrechts wegen Verstoßes gegen diese Standards (EMRK etc.) auf.