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Das Vorbenutzungsrecht ist ein integraler Bestandteil der technischen Schutzrechte und des Designrechts. Es bewirkt, dass die Ausschließlichkeitswirkung des jeweiligen Schutzrechts gegenüber demjenigen nicht eintritt, der die Erfindung bzw. das Design bereits zur Zeit der Anmeldung im Inland in Benutzung genommen oder Veranstaltungen hierzu getroffen hat. Katja Brzezinski geht der Frage nach, inwieweit die Ambivalenz des Vorbenutzungsrechts zwischen "Selbstverständlichkeit" und "Fremdkörper" in der vom Ausschließlichkeitsgedanken geprägten Patentrechtsordnung aufgelöst werden kann. Hierfür untersucht sie die geschichtliche Entwicklung dieses Rechts, rechts- und wirtschaftspolitische Zusammenhänge sowie seine Funktion im weiteren Kontext der Patentrechtsordnung und erklärt das Vorbenutzungsrecht auf dieser Basis als legitimes Instrument des Interessenausgleichs in der Patentrechtsordnung.