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Im Februar 2023 hat das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 den Bundesrat passiert und mit 1. Jänner 2024 tritt es in Kraft. Das Gesetz bringt mehrere Neuerungen, die für die Städte und Gemeinden einerseits Erleichterungen, andererseits auch neue Herausforderungen bedeuten. Beispiele dafür sind Änderungen bei:der Wahlkarten-LogistikMaßnahmen für Menschen mit Behinderung Maßnahmen betreffend die Administration und das Tätigwerden von Wahlbehörden u.a.m. Das vorliegende Heft bietet eine umfassende Übersicht über alle Neuregelungen durch das Wahlrechtsänderungsgesetz und die damit verbundenen Konsequenzen für Gemeinden .