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Der baurechtliche Bestandsschutz ist seit jeher ein in Rechtsprechung und Literatur viel diskutiertes Rechtsinstitut. Seine dogmatische Grundlage wurde über Jahrzehnte in der verfassungsunmittelbaren Eigentumsgarantie des Art. 14 GG gesehen. Dies gilt heute nicht mehr unbestritten. Während die herrschende Meinung den passiven Bestandsschutz noch immer verfassungsunmittelbar verankert sieht, wird der aktive Bestandsschutz nur noch nach Maßgabe seiner einfachgesetzlichen Ausgestaltung anerkannt. §Ausgehend von den Ursprüngen des Rechtsinstituts in der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zeichnet der Autor die Entwicklung der einzelnen Ausprägungen des baurechtlichen Bestandsschutzes bis zum heutigen Tag nach. Er legt einen Schwerpunkt auf die Untersuchung seiner dogmatischen Grundlage im Hinblick auf die Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie. Dabei entwickelt der Verfasser einen eigenen Ansatz und überträgt diesen auf die derzeitigen Normierungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Er weist nach, dass ein umfassender Schutz der Eigentümer baulicher Anlagen auch ohne den dogmatisch verfehlten Rückgriff auf Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet ist.