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Im April 1997 hat Spanien die EU-Richtlinie über die Errichtung Europäischer Betriebsräte mittels eines Gesetzes, dem LIEC, umgesetzt. Erstmalig wurde damit die gesetzliche Grundlage für ein grenzüberschreitendes Mitwirkungsgremium der Arbeitnehmer geschaffen. Diese Arbeit untersucht, wie Spanien den von der Richtlinie belassenen Regelungsspielraum genutzt hat, um einer funktionsfähigen Kooperation des EBR mit den nationalen Vertretungsgremien den Weg zu bereiten. Nach einer Darstellung der spanischen zweisäuligen Arbeitnehmervertretung folgt die Analyse des LIEC. Erörtert werden dabei die Fragen, wie sich das LIEC auf das spanische Arbeitsrecht auswirkt, wie nationale Besonderheiten die Schaffung und Ausgestaltung zukünftiger EBR beeinflussen und welche Aspekte Unternehmen mit Niederlassungen in Spanien zu berücksichtigen haben.