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Dem Europäischen Gerichtshof obliegt nach den Gemeinschaftsverträgen die Wahrung des Rechts. Dadurch bestimmt er die Rechtsentwicklung in der Union wie kein anderes Organ der Union und deren Mitgliedstaaten. Dabei stellt sich die Frage, ob dieser machtvolle Gerichtshof überhaupt ein Gericht ist, jedenfalls wie weit er als Gericht gerichtliche Befugnisse ausübt. Dieser Ansatz wirft ein bislang kaum bedachtes demokratierechtliches Problem auf: Ist der demokratische Status als Begriffsmerkmal eines Gerichts einzustufen?§Tobias Mähner untersucht auf Basis der von ihm herausgebildeten Begrifflichkeiten, Rechtsprechung und Gericht sowie der untersuchten Einrichtung des Europäischen Gerichtshofes, ob dieser die erforderliche Gerichtsqualität besitzt. Dabei steht der Aspekt der demokratischen Legitimation im Mittelpunkt. Diese hält der Autor für nur unzureichend ausgebildet und postuliert dementsprechend die Beschränkung der Kompetenzen des Gerichtshofes.§Mit der vorliegenden Untersuchung leistet Mähner einen Beitrag zum Europäischen Verfassungsrecht, aber auch zu einem Grundproblem des Rechtsstaates, dem demokratischen Status von Gerichten. Sie stärkt die Lehre von der Einheit von Rechtsstaat und Demokratie, wie sie in einer vom Republikprinzip geleiteten Rechtslehre zunehmend vertreten wird.