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Zahlreiche Vorschriften verwenden den Begriff Familie. Welche Personen gehören jeweils zur Familie im Sinne der Norm? Auf diese Frage gibt es keine einheitliche Antwort. Insbesondere wird diskutiert, ob nichteheliche Familienformen und durch Lebenspartnerschaft verbundene Personen zur Familie gehören. Dies wird angesichts gewandelter sozialer Verhältnisse und Anschauungen vielfach bejaht. Andererseits hat der Gesetzgeber vor kurzem, z. B. in mietrechtliche Normen, zusätzlich zum Familienbegriff Begriffe wie Angehörige des Haushalts eingeführt, um andere Formen des Zusammenlebens als die der Gemeinschaft von Ehegatten und ihren Kindern zu erfassen. Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund vor allem die Familienbegriffe des Art. 6 I GG sowie miet- und anderer einfachrechtlicher Normen mit dem Ziel, die jeweiligen Untersuchungsergebnisse zu vereinheitlichen.