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Sowohl das deutsche als auch das niederländische Vertragsrecht vermag den Franchisevertrag aufgrund seiner Vernetzung mit anderen Franchiseverträgen nur unzureichend durch die gesetzlichen Vertragstypen und die allgemeinen Regeln zu erfassen. Annika Schimansky greift den aktuell in der deutschen Rechtswissenschaft diskutierten Ansatz des Netzvertragsmodells und die in den Niederlanden parallel entstandene Figur der zusammenhängenden Rechtsverhältnisse auf und beleuchtet ihren engen Zusammenhang mit den Untersuchungen zum konzernrechtlichen Charakter des Franchisesystems. Sie diskutiert die daraus erwachsende Frage einer vertrags- oder konzernrechtlichen Haftung des Franchisegebers als żGeschäftsführer' des Franchisesystems und befasst sich mit den Ansprüchen des Franchisenehmers bei Vertragsbeendigung.