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Der Gesamttatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit ist aus dem Regelungswerk des Völkerstrafrechts nicht mehr hinweg zu denken. Aufgrund seiner primär aus Völkergewohnheitsrecht erwachsenen Entstehungsgeschichte und vielfachen Novellierung verbleiben gleichwohl dogmatische Auslegungsprobleme. Die vorliegende Arbeit versteht sich als eine umfassende Analyse des Gesamttatbestandes, die nicht an der Wiedergabe des status quo stehen bleiben, sondern Kritik und Entwicklungspotenzial aufzeigen möchte. Der Autor diskutiert inter alia die Divergenz zwischen Gesamttatbestand, Gesamtkontext und Einzeltatbestand, sowie die Verwirklichung des chapeau Merkmals "mehrfache Begehung" im Wege einer - so hier betitelten - "ad hoc makrokriminellen" Einzelbegehung. Bei den Katalogstraftaten setzt er sich verstärkt mit den Sexualdelikten, einschließlich der Strafbarkeit des Verbrechens der Zwangsheirat, auseinander. Die makrokriminelle Mischproblematik beim Apartheidtatbestand wird, soweit ersichtlich, erstmalig angesprochen.