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Die Untersuchung behandelt die Problematik, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung einer vereinbarten Pauschalvergütung bei Zugrundelegung der VOB/B erfolgen kann. Die Untersuchung geht von der von den Vertragsparteien vereinbarten Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung eines Werkvertrages aus. Es werden zunächst Kriterien zur Feststellung des vereinbarten Leistungsinhalts, Leistungsumfangs und Abgeltungsumfangs der Gegenleistung dargestellt. Daran anschließend wird der Versuch einer Eingrenzung des Unabänderbarkeitsgrundsatzes getrennt danach unternommen, ob die Parteien des Werkvertrages den ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalt verändert haben oder dieser unverändert geblieben ist. Abschließend erfolgt ein kurzer Ausblick auf AGB-rechtliche Probleme der Verdingungsordnung für Bauleistungen.