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Krisenzeiten sind Blütezeiten des Insolvenzrechts. Für die Insolvenzordnung des Jahres 1999 ist die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise die erste echte Feuertaufe und die angestoßenen Reformen belegen, dass sich gerade ihr Planverfahren noch nicht bewährt hat. Da die Fortentwicklung jedes Rechtsinstituts zwingend das Verständnis seiner Dogmatik voraussetzt, untersucht Stephan Madaus zunächst ausführlich die Rechtsnatur des Insolvenzplans, den er als (in der Entstehung von einem Kontrahierungszwang begleiteten) Vertrag zwischen allen Beteiligten erkennt. Hierauf aufbauend entwickelt er in Anlehnung an das U.S.-amerikanische Insolvenzrecht eine neue Variante des Planverfahrens, die es de lege ferenda als reine Bestätigungsinsolvenz ermöglichen würde, vorinsolvenzliche Abstimmungen über einen Insolvenzplan im anschließenden Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung nur noch bestätigen zu lassen.
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