Nehodí se? Vůbec nevadí! U nás můžete do 30 dní vrátit
S dárkovým poukazem nešlápnete vedle. Obdarovaný si za dárkový poukaz může vybrat cokoliv z naší nabídky.
30 dní na vrácení zboží
Seit jeher wird darum gestritten, ob die Einkünfte, die als Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwälte erzielen, als freiberufliche Einkünfte i.S.d. EStG anzusehen sind. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Dezember 2001 ist dieses Zuordnungsproblem erneut in den Blickpunkt der Anwaltschaft gerückt. Der Bundesfinanzhof hat sich in seiner Entscheidung gegen eine Qualifizierung dieser Einkünfte als freiberufliche gestellt. Mit dieser Einstufung öffnet sich das Tor zur Gewerblichkeit der Einkünfte mit vielerlei Auswirkungen. Die Arbeit setzt sich mit der Argumentation der Vorinstanz sowie des Bundesfinanzhofs auseinander und entwickelt darüber hinausgehende Kriterien hinsichtlich der steuerrechtlichen Einkünftezuordnung. Des Weiteren wird die Möglichkeit der sog. Ausgliederung der insolvenzverwalterischen Tätigkeit beschrieben, um insbesondere der "Infektion" der Einkünfte, die aus der klassischen freiberuflichen Anwaltstätigkeit erzielt werden, entgegen zu wirken.